Abstandsverstöße

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.

Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als
Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75 1
4/10 des halben Tachowertes 100 1
3/10 des halben Tachowertes 160 1
2/10 des halben Tachowertes 240 1
1/10 des halben Tachowertes 320 1

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.

Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als
Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes  75 1
4/10 des halben Tachowertes 100 1
3/10 des halben Tachowertes 160 2 1
2/10 des halben Tachowertes 240 2 2
1/10 des halben Tachowertes 320 2 3

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.

Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als
Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 100 1
4/10 des halben Tachowertes 180 1
3/10 des halben Tachowertes 240 2 1
2/10 des halben Tachowertes 320 2 2
1/10 des halben Tachowertes 400 2 3

Die wichtigsten Tatbestände in Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Tatbestand Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt 75 1
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 130 1
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn 200 2 1
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75 1
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt 70 1

Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen oder deren Versuch wird mit 3 Punkten im FAER eingetragen sowie mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

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