Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.
Tatbestand Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
5/10 des halben Tachowertes | 75 | 1 | |
4/10 des halben Tachowertes | 100 | 1 | |
3/10 des halben Tachowertes | 160 | 1 | |
2/10 des halben Tachowertes | 240 | 1 | |
1/10 des halben Tachowertes | 320 | 1 |
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.
Tatbestand Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
5/10 des halben Tachowertes | 75 | 1 | |
4/10 des halben Tachowertes | 100 | 1 | |
3/10 des halben Tachowertes | 160 | 2 | 1 |
2/10 des halben Tachowertes | 240 | 2 | 2 |
1/10 des halben Tachowertes | 320 | 2 | 3 |
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.
Tatbestand Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
5/10 des halben Tachowertes | 100 | 1 | |
4/10 des halben Tachowertes | 180 | 1 | |
3/10 des halben Tachowertes | 240 | 2 | 1 |
2/10 des halben Tachowertes | 320 | 2 | 2 |
1/10 des halben Tachowertes | 400 | 2 | 3 |
Die wichtigsten Tatbestände in Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Tatbestand | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt | 75 | 1 | |
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen | 130 | 1 | |
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn | 200 | 2 | 1 |
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt | 75 | 1 | |
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt | 70 | 1 |
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen oder deren Versuch wird mit 3 Punkten im FAER eingetragen sowie mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.