Die Messungen mit Leivtec XV3 sind auch 2018 weiterhin rechtmäßig

Das Auslassen der vollständigen Magnetfeldprüfung im Zulassungsverfahren für das Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 durch die PTB stellt die ordnungsgemäße Zulassung dieses Messgerätes nicht in Frage (so auch OLG Köln, April 2018). Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Leivtec XV3 handelt es sich vielmehr auch unter Berücksichtigung dieses Umstandes um ein standardisiertes Messverfahren.

OLG Celle, Juni 2018

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