Bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeugs ist verkehrsrechtswidrig

Bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeugs ist ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO n.F. Auf den Grund des
Haltens kommt es nicht an.
(Leitsatz des Gerichts)

Der Betroffene ist wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO verurteilt worden. Dort ist Folgendes geregelt:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1.
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.
entweder

a)
nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b)
zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Das Amtsgericht hatte im Urteil festgestellt gehabt, dass der Betroffene während des Führens eines Pkw ein Mobiltelefon in der rechten Hand gehalten hatte und mehrere Sekunden auf das Display schaute.

Daher ist das Urteil richtig, auch wenn der Leitsatz des OLG nicht 100%ig paßt.

OLG Oldenburg, Juli 2018

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