Spurwechsler auf der Autobahn haftet trotz Auffahrunfall

Der Kläger fuhr mit seinem Pkw Fiat, an der Anschlussstelle Hamm/Bockum/Werne auf die BAB 1 in Fahrtrichtung Köln auf, indem er zunächst vom Beschleunigungsstreifen nach links auf .die rechte Fahrspur der Autobahn wechselte. Vor ihm fuhr ein Lkw, der an derselben Anschlussstelle ebenfalls gerade auf die Autobahn aufgefahren war. Es regnete, die Fahrbahn war nass. […]

Grundsätzlich gilt der Anscheinsbeweis zu Lasten der auffahrenden Partei auch auf der Autobahn

1. Fährt der geschädigte Anspruchsteller achsparallel auf ein vor ihm befindliches Fahrzeug auf der Autobahn auf spricht erst einmal der Beweis des ersten Anscheins gegen ihn wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO. 2. Dies ändert sich nur dann, wenn unstreitig oder erwiesenermaßen der vorausfahrende Fahrzeugführer vor dem Unfallereignis einen […]

Wenn der Tatrichter auf ein Messfoto Bezug nimmt, sind darüber hinausgehende Ausführungen des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich, wenn das Foto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet ist

Wenn – wie hier – der Tatrichter von der Möglichkeit Gebrauch macht, auf ein Messfoto nach §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 3 StPO Bezug zu nehmen, sind aber darüber hinausgehende Ausführungen des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich, wenn das Foto (Bl. 4) zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet ist. Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen […]