1. Fährt der geschädigte Anspruchsteller achsparallel auf ein vor ihm befindliches Fahrzeug auf der Autobahn auf spricht erst einmal der Beweis des ersten Anscheins gegen ihn wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO. 2. Dies ändert sich nur dann, wenn unstreitig oder erwiesenermaßen der vorausfahrende Fahrzeugführer vor dem Unfallereignis einen […]