Bei Rotlichtverstoß muss nicht unbedingt die Position des Fahrzeugs genau ermittelt werden

Wo der Betroffene sich beim Umspringen der Ampel auf Rot befand und ob er unter Berücksichtigung der zulässigen Geschwindigkeit und der Dauer der Gelbphase noch gefahrlos halten konnte, ist im Rahmen eines standardisierten Messverfahrens im innerstädtischen Verkehr nicht erforderlich. Denn in diesem Falle ist von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und einer dreisekündigen Gelbphase […]