Promille-Grenzwerte
Von 0,01 bis unter 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut von Fahranfänger
Verstoß in der Probezeit nach § 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz) und vor Vollendung des 21. Lebensjahres
250,00 Euro Geldbuße, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24c Abs. 1 StVG) und 1 Punkt im Fahreignungsregister
Ab 0,3 bis unter 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut:
Straffrei, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.
Strafverfahren, Führerscheinentzug und Punkte, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister;
Strafverfahren, Führerscheinentzug und Punkte, wenn es zu einem Verkehrsunfall kam:
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister;
Ab 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut (auch) von Fahranfänger
Verstoß in der Probezeit nach § 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz) und vor Vollendung des 21. Lebensjahres
Fahrverbot, Geldbuße und Punkte wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
- Erstverstoß: 1 Monat Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße, 2 Punkte im Fahreignungsregister
- Zweitverstoß: 3 Monate Fahrverbot, 1.000 Euro Geldbuße, 2 Punkte im Fahreignungsregister
- Weiterer Verstoß: 3 Monate Fahrverbot, 1.500 Euro Geldbuße, 2 Punkte im Fahreignungsregister
Strafverfahren, Führerscheinentzug und Punkte, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister;
Strafverfahren, Führerscheinentzug und Punkte, wenn es zu einem Verkehrsunfall kam:
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister;
Ab 1,1 Promille Alkoholgehalt im Blut:
Strafverfahren, Führerscheinentzug und Punkte, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister;
Strafverfahren, Führerscheinentzug und Punkte, wenn es zu einem Verkehrsunfall kam:
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister;