Promille-Grenzwerte

Promille-Grenzwerte

Von 0,01 bis unter 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut von Fahranfänger

Verstoß in der Probezeit nach § 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz) und vor Vollendung des 21. Lebensjahres

250,00 Euro Geldbuße, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24c Abs. 1 StVG) und 1 Punkt im Fahreignungsregister

Ab 0,3 bis unter 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut:

Straffrei, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.

Strafverfahren, Führerscheinentzug und Punkte, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister;

Strafverfahren, Führerscheinentzug und Punkte, wenn es zu einem Verkehrsunfall kam:

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister;

Ab 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut (auch) von Fahranfänger

Verstoß in der Probezeit nach § 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz) und vor Vollendung des 21. Lebensjahres

Fahrverbot, Geldbuße und Punkte wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)

  1. Erstverstoß: 1 Monat Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße, 2 Punkte im Fahreignungsregister
  2. Zweitverstoß: 3 Monate Fahrverbot, 1.000 Euro Geldbuße, 2 Punkte im Fahreignungsregister
  3. Weiterer Verstoß: 3 Monate Fahrverbot, 1.500 Euro Geldbuße, 2 Punkte im Fahreignungsregister

Strafverfahren, Führerscheinentzug und Punkte, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister;

Strafverfahren, Führerscheinentzug und Punkte, wenn es zu einem Verkehrsunfall kam:

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister;

Ab 1,1 Promille Alkoholgehalt im Blut:

Strafverfahren, Führerscheinentzug und Punkte, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister;

Strafverfahren, Führerscheinentzug und Punkte, wenn es zu einem Verkehrsunfall kam:

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister;

Schreibe einen Kommentar